← Zurück zur Startseite

1. Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es gilt Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das gesetzliche Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Löschauftrag.com räumt Ihnen freiwillig ein erweitertes Widerrufsrecht ein: Die bei uns geltende Widerrufsfrist beträgt 60 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Löschauftrag.com / Jurong Technology Limited, Ballindamm 39, 20095 Hamburg, E-Mail: info@loeschauftrag.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Am einfachsten nutzen Sie dafür das Formular weiter unten auf dieser Seite: Dort bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und reichen Ihren Widerruf direkt online ein.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Ausführung bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gilt: Sie können Ihren Auftrag innerhalb der 60-tägigen Widerrufsfrist jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, auch wenn Ihr Löschschreiben bereits erstellt und an die SCHUFA übermittelt wurde. Sie erhalten den gezahlten Betrag in diesem Fall vollständig zurück. Diese 60 Tage sind zugleich der Zeitraum, innerhalb dessen Sie unsere 100 % Geld-zurück-Garantie in Anspruch nehmen können, etwa falls wir für Ihren Eintrag keine Löschung erwirken konnten (siehe Abschnitt 2). Nach Ablauf der 60 Tage ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

2. So funktioniert Ihre 100 % Geld-zurück-Garantie

Die Geld-zurück-Garantie ist kein eigenständiges, zeitlich unbegrenztes Versprechen, sondern die konkrete Anwendung Ihres oben beschriebenen, auf 60 Tage verlängerten Widerrufsrechts für den Fall, dass Löschauftrag.com für Ihren SCHUFA-Eintrag keine Löschung erwirken konnte.

  • Die Garantie ist keine Garantie auf den Erfolg der Löschung. Sie garantiert ausschließlich, dass Sie bei ausbleibender Löschung Ihr Geld zu 100 % zurückerhalten.
  • Sie gilt ausschließlich innerhalb der 60-tägigen Widerrufsfrist ab Vertragsschluss (siehe Abschnitt 1). Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
  • Erhalten Sie von der SCHUFA eine Ablehnung oder erfolgt innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit keine Löschung, können Sie dies unten mit dem entsprechenden Nachweis (z. B. Antwortschreiben der SCHUFA) einreichen.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erstatten wir den für den betroffenen Auftrag gezahlten Betrag vollständig zurück.

Garantie beantragen

Bestätigen Sie zunächst Ihre E-Mail-Adresse. Anschließend können Sie Ihren Nachweis hochladen und den Antrag einreichen.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Wir haben Ihnen einen 6-stelligen Code an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Der eingegebene Code ist leider nicht korrekt oder abgelaufen.
Bitte laden Sie hier das Schreiben der SCHUFA hinauf, welches zur Ablehnung geführt hat.

Datei auswählen oder hierher ziehen

PDF, JPG oder PNG, max. 5 MB (erforderlich, um den Antrag einzureichen)
Bitte laden Sie das Schreiben der SCHUFA hoch, bevor Sie den Antrag einreichen.

Antrag eingegangen

Vielen Dank, das hat geklappt. Wir werden Ihnen in Kürze Ihr Geld zu 100 % auf Ihre Zahlungsmethode, die Sie auch beim Kauf angegeben haben, zurückzahlen.

SCHUFA-Eintrag löschen lassen